Neue Lehrerkräftefortbildungsverordnung (FBLVO)

Ab dem 01.08.2022 tritt die neue Lehrerkräftefortbildungsverordnung (FBLVO) in Kraft. Am 16.06.2022 gab es ein Angebot für Fortbildungsbeauftragte an den Schulen im Verbund 1. Die unteren, hier verlinkten Dokumente wurden dort präsentiert.

Für die Planung des Fortbildungskonzeptes ist es wichtig zu beachten, dass die FBLVO in einem Bezug zu den Verwaltungsvorschriften zur Regelung von Studientagen steht.

Zur Beantragung Ihres Studientages bzw. auch anderer schulinterner Fortbildungen (SchiF) nutzen Sie bitte unser digitales Formular SchiF beantragen.

Abweichend von § 3 Absatz 4 FBLVO kann gemäß des Briefes an die SL vom 22.06.2022 im Schuljahr 2022/23 allein durch die Teilnahme an schulinternen Fortbildungsmaßnahmen die Fortbildungsverpflichtung erfüllt werden.

Rechtsgrundlagen zur neuen FBLVO

  1. Präsentation vom 16.06.2022 für die Fortbildungsbeauftragten (pdf-Dokument)
  2. Aufgabe der Fortbildungsbeauftragten (pdf-Dokument)
  3. Link zur Lehrkräftefortbildungsverordnung
  4. Verwaltungsvorschrift VV zur Regelung von Studientagen (Auszug aus dem Amtsblatt für Berlin in der Ausgabe 69. Jahrgang Nr. 3 vom 18. Januar 2019)
  5. Dienstvereinbarung Qualifizierung im Bereich der öffentlichen Berliner Schule vom 29.03.2012